Die TRGS steht für „Technische Regeln für Gefahrstoffe“.
Sie regelt die Handhabung von gesundheitsschädigenden Gefahrstoffen. Diese sind teils in unvermuteten Materialien, wie bspw. Asbestzement, Eternitdächer, Bodenbeläge. Fachgerechte Demontage durch zertifiziertes Fachpersonal beugt gesundheitlichen Schäden vor.
Bei Firmen, die mit Gefahrstoffen zu tun haben, wie es etwa beim Abbruch bzw. Handabbruch, beim Wanddurchbruch, bei der Entfernung von Bodenbelag oder ähnlichen Betonbohrarbeiten bzw. Sägearbeiten in Mauern der Fall ist, muss eine solche Zertifizierung vorhanden sein. Diese gewährleistet den fachgerechten Umfang mit den gesundheitsschädigenden Stoffen, die etwa beim Abbruch freigesetzt werden.
Werden die Technischen Regeln eingehalten kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass entsprechende Anforderungen der Verordnung erfüllt sind und gewisse Sicherheitsmaßstäbe gelten.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519/521 geben den Stand der Technik sowie Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und weitere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder, die für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung relevant sind.
Die TRGS werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe – kurz: AGS – ermittelt und angepasst. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
Inhalte der TRGS 519/521 sind u.a. der Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen sowie Zulassung und Anzeige, die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung und die Anforderungen an personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen. Auch die Koordination, organisatorische Maßnahmen, sicherheitstechnische Maßnahmen und die persönliche Schutzausrüstung sind Bestandteil der Verordnung.