Als Bausubstanz wird die vorhandene Substanz, also der materielle Bestand von Bauwerken, Gebäuden oder Gebäudeteilen bezeichnet.
Ist die Bausubstanz schadstoffbelastet, muss diese saniert werden, um eine Gefährdung durch gesundheitsschädigende oder krebserregende Stoffe auszuschließen, welche sich bei Zerspaltung freisetzen, bspw. beim Bohren, Sägen, Schneiden oder Abnutzung durch normalen alltäglichen Gebrauch.
In diesem Fall ist eine Schadstoffsanierung notwendig, die durch Fachpersonal durchgeführt wird, welche nach TRGS 519/521 hierfür zertifiziert ist.
Beispiele für mit Schadstoffen belastete Bausubstanzen bzw. Bauteile:
- Asbest– und KMF-Produkte an Dampfkesseln, Rohrleitungen etc.
- Spritzasbest, z.B. hinter Rigips- und Holzdeckenverkleidung
- Asbesthaltige Rohrleitungsisolierungen
- Asbesthaltiger Bodenbelag (z.B. Cushion-Vinyl)
- Dachstuhl, Permethrin-haltig aufgrund von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
- Schimmelpilzbefall an einer Außenwand
- KMF: Künstliche Mineralfaser-Isolierung im Deckenbereich
- PCB-haltige Fenster-Anschluss-Fuge
- PCP-haltige Deckenverkleidung
- PAK-haltige Flachdachabdichtung (z.B. bei einem Pavillon)
- Asbesthaltige Platten, die ursprünglich als Brandschutz-Verkleidung dienten
- Feuerfestes Mauerwerk, welches mit Arsen-, Cadmium– und PAK belastet ist
- Asbesthaltige Fugenmassen
Nach der Erkennung der Schadstoffe werden sie in mehreren Schritten und unter strikten Sicherheitsmaßnahmen entfernt bzw. beseitigt.